Schulärztin

 
 
Ich bin seit einigen Jahren Ärztin an unserer Schule und betreibe eine Praxis für Allgemeinmedizin im 21. Bezirk. Ich möchte hier kurz die Aufgaben und Pflichten des Schularztes aus meiner Sicht beschreiben.

Die Hauptfunktion des Schularztes besteht darin, Kinder vom Eintritt in die Schule an bis zum Ende der Schulpflicht oder des Besuchs einer höheren Schule bzw. Berufsschule ärztlich zu betreuen. Dabei richtet sich das Hauptaugenmerk auf die Sicherung der gesunden Entwicklung der Kinder und Jugendlichen. Im Falle einer notwendig erscheinenden Behandlung entweder im akuten Erkrankungsfall oder wegen chronischer Gesundheitsstörungen besteht die Aufgabe des Schularztes nach der Diagnosestellung in der Aufklärung des Kindes und seiner Erziehungsberechtigten über die jeweilige Erkrankung und die Möglichkeiten einer entsprechenden medizinischen Behandlung. Dies geschieht häufig im fachlichen Dialog mit den behandelnden Ärzten.

Neben der im Schulunterrichtsgesetz vorgeschriebenen jährlichen Untersuchung jedes Schülers nehme ich im einzelnen folgende Aufgaben wahr:

  • Beurteilung der körperlichen Entwicklung, der Schulreife bzw. der körperlichen Reife für einen bestimmten Schultypus
  • Beurteilung eventueller Leistungsrückstände aus gesundheitlichen Gründen
  • Eignungsuntersuchungen vor der Teilnahme an Sportveranstaltungen und Auslandsfahrten
  • Befreiung vom Schulsport
  • Impfungen laut Empfehlung des Ministeriums
  • Zahnhygiene
  • Überwachung der hygienischen Bedingungen in der Schule
  • Mitteilungen an die Eltern und Beratung
  • Erste Hilfeleistung im Verletzungs- oder akuten Erkrankungsfall
  • Projekte und Informationsveranstaltungen zu aktuellen Themen wie AIDS, Rauchen, Hygiene in den Bereichen Bewegung, Haltung und Ernährung, Sexualerziehung und gesundheitliche Aspekte des Drogen- und Suchtmittelmissbrauchs. (Ich greife gerne Anregungen zu derartigen Tätigkeiten von Seiten der Lehrer auf und setze sie in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Lehrkraft in die Tat um.)

Meine Sprechstunden sind

  • Montag 08.30 -12.30
  • Mittwoch 09.00 – 13.00
  • Freitag 10.00 – 11.00

Die Ordination liegt im ersten Stock des Sonderklassentraktes.

Es versteht sich von selbst, dass für alle Tätigkeiten des Schularztes die berufliche Schweigepflicht in demselben Maße wie für alle anderen ärztlichen Bereiche gilt. Ich habe im vergangenen Schuljahr die Schüler aller ersten bis siebten und größtenteils auch der achten Klassen untersucht, 292 Impfungen vorgenommen und in über 200 Einzelkonsultationen von Schülern mit aktuellen gesundheitlichen Problemen therapeutische Aussprachen in verschiedenen persönlichen Angelegenheiten gehalten.

Im übrigen halte ich die schulärztliche Tätigkeit auch in der heutigen Zeit der hochentwickelten und flächendeckenden Gesundheitsversorgung der Bevölkerung für einen wesentlichen Beitrag zur Präventivmedizin, die sinnvoller Weise ja bereits im Kindesalter einsetzen muss.

Dr. Eva Hruby

     

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