Schulärztin |
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| Ich bin seit einigen Jahren
Ärztin an unserer Schule und betreibe eine Praxis für
Allgemeinmedizin im 21. Bezirk. Ich möchte hier kurz die
Aufgaben und Pflichten des Schularztes aus meiner Sicht
beschreiben. Die Hauptfunktion des Schularztes besteht darin, Kinder vom Eintritt in die Schule an bis zum Ende der Schulpflicht oder des Besuchs einer höheren Schule bzw. Berufsschule ärztlich zu betreuen. Dabei richtet sich das Hauptaugenmerk auf die Sicherung der gesunden Entwicklung der Kinder und Jugendlichen. Im Falle einer notwendig erscheinenden Behandlung entweder im akuten Erkrankungsfall oder wegen chronischer Gesundheitsstörungen besteht die Aufgabe des Schularztes nach der Diagnosestellung in der Aufklärung des Kindes und seiner Erziehungsberechtigten über die jeweilige Erkrankung und die Möglichkeiten einer entsprechenden medizinischen Behandlung. Dies geschieht häufig im fachlichen Dialog mit den behandelnden Ärzten. Neben der im Schulunterrichtsgesetz vorgeschriebenen jährlichen Untersuchung jedes Schülers nehme ich im einzelnen folgende Aufgaben wahr:
Meine Sprechstunden sind
Die Ordination liegt im ersten Stock des Sonderklassentraktes. Es versteht sich von selbst, dass für alle Tätigkeiten des Schularztes die berufliche Schweigepflicht in demselben Maße wie für alle anderen ärztlichen Bereiche gilt. Ich habe im vergangenen Schuljahr die Schüler aller ersten bis siebten und größtenteils auch der achten Klassen untersucht, 292 Impfungen vorgenommen und in über 200 Einzelkonsultationen von Schülern mit aktuellen gesundheitlichen Problemen therapeutische Aussprachen in verschiedenen persönlichen Angelegenheiten gehalten. Im übrigen halte ich die schulärztliche Tätigkeit auch in der heutigen Zeit der hochentwickelten und flächendeckenden Gesundheitsversorgung der Bevölkerung für einen wesentlichen Beitrag zur Präventivmedizin, die sinnvoller Weise ja bereits im Kindesalter einsetzen muss. Dr. Eva Hruby |
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