Hausordnung - Kurzfassung |
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| Dies ist eine Kurzfassung der zur Zeit gültigen Hausordnung unserer Schule. Unter diesem LINK kann der vollständige Text eingesehen werden. | |
HAUSORDNUNG Zusammenfassung der wichtigsten Regelungen der Hausordnung des GRG 19, Billrothstraße73
1. Wir wollen das Zusammenleben im schulischen Alltag für alle am Schulleben Beteiligten zufrieden stellend gestalten. Ein respektvoller und höflicher Umgang miteinander, sowohl zwischen Schüler/innen und Lehrer/innen als auch unter den Schüler/innen, ist uns ein besonderes Anliegen. 2. Das Schulhaus wird um 7.30 aufgesperrt, der Aufenthalt bis 7.45 ist nur im Eingangsbereich im Parterre möglich. Das Betreten der Garderoben und der Klassentrakte ist erst nach dem Läuten um 7.45 gestattet. 3. Pünktlichkeit ist uns wichtig. Beim Läuten finden sich alle Schüler/innen in den Klassenräumen ein. Sollte fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrkraft in der Klasse sein, hat dies der/die Klassensprecher/in in der Administration oder im Sekretariat zu melden. 4. Mobiltelefone sind von Schüler/innen und Lehrer/innen während des Unterrichts abzuschalten. 5. Bei einem Raumwechsel soll die Klasse, die verlassen wird, durch eine Lehrkraft abgesperrt werden. Bitte die Tische für die Wanderklasse freimachen. Der neue Unterrichtsraum darf erst dann betreten werden, wenn die Stammklasse ihn verlassen hat. Nach Unterrichtsschluss sind die Sessel auf die Tische zu stellen. 6. Die Lehrsäle und die Gänge im Sonderraumtrakt dürfen erst nach dem Einläuten der Unterrichtsstunde und in Anwesenheit der Lehrkraft betreten werden. 7. Die vorgeschriebene Raumeinteilung ist unbedingt einzuhalten. Sollte ein Raumwechsel notwendig sein, verständigt der/die Klassensprecher/in die Administration. 8. Die Räume, Einrichtungen und Anlagen der Schule sind schonend zu behandeln. Unnötige Verschmutzungen sind zu vermeiden bzw. zu beseitigen. Jede Beschädigung schränkt die der Schulgemeinschaft zur Verfügung stehenden Mittel ein und ist sofort zu melden. Wer Einrichtungen der Schule oder Eigentum von Mitschülern zerstört oder beschädigt, hat Schadenersatz zu leisten. 9. In Pausen, die mindestens 10 Minuten dauern, können sich die Schüler/innen auch am Schulgelände vor dem Haus - das ist der gepflasterte Bereich vor den Haupeingängen bis zum Volleyballplatz, bei nassem Boden nur der gepflasterte Bereich vor den Haupeingängen - aufhalten. Folgt dem Läuten zur Pause ein zweites Läuten, so ist der Aufenthalt im Freien nicht gestattet. Im Schulgebäude und im Innenhof ist Fußballspielen verboten. 10. Während der Unterrichtszeit am Vormittag und Nachmittag einschließlich der Pausen (Ausnahme Hausordnung Pkt. 9) ist das Verlassen der Schule nur mit (schriftlicher) Kenntnisnahme der Erziehungsberechtigten und nach Abmeldung beim/bei der unterrichtenden Klassenlehrer/in oder mit Genehmigung des Klassenvorstands / des Direktors gestattet. Schüler/innen der Oberstufe dürfen in einer ständigen Freistunde nur mit schriftlicher Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten oder bei Eigenberechtigung das Schulgelände verlassen. 11. Der Aufenthalt im Hause und im Schulgelände außerhalb der Unterrichtszeit ist nur im Rahmen der Tagesbetreuung oder bei Veranstaltungen der Schulgemeinschaft, die von der Direktion genehmigt wurden, erlaubt. Vor dem Nachmittagsunterricht darf das Schulhaus erst unmittelbar vor Unterrichtsbeginn betreten werden. Schüler/innen ab der 7. Schulstufe dürfen sich in besonderen Fällen (z.B. bei Nichtteilnahme am Religionsunterricht, wenn eine Beaufsichtigung nicht möglich ist, etc.) im A-Trakt im 2. Stock im Bereich der aufgestellten Tische gegenüber dem Eingang zum Direktionstrakt aufhalten. Diese Erlaubnis kann für einzelne Schüler/innen bei Fehlverhalten jederzeit widerrufen werden. 12. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist das Rauchen im gesamten Schulgebäude und Schulgelände - auch vor der Schule - verboten! Eine Ausnahme vom Rauchverbot bildet gemäß der vom SGA beschlossenen Hausordnung ausschließlich der Bereich der Glasüberdachung im Innenhof, wo auch Aschenbecher aufgestellt sind! Es dürfen dort die Schüler/innen und Schüler der 7. und 8. Klassen rauchen. Schülerinnen und Schüler aus niedrigeren Klassen dürfen nur rauchen, wenn sie das 16. Lebensjahr vollendet haben, eine Einverständniserklärung der Eltern in der Direktion aufliegt und sie die schriftliche Erlaubnis der Direktion bei sich führen. 13. Die Benützung des Parkplatzes mit Autos ist nur mit Genehmigung der Direktion gestattet. Mopeds dürfen auf den vorgesehenen Plätzen am Parkplatz abgestellt werden. Fahrräder sind in den Fahrradständern abzustellen. An der Hauswand dürfen keine Fahrräder abgestellt werden. 14. Für das Betreten bzw. Verlassen des Schulgeländes ist von Fußgängern aus Sicherheitsgründen der Haupteingang zu benützen. 15. Für in die Schule mitgebrachte Wertgegenstände, Geldbeträge, elektronische Geräte etc., sowie für auf dem Schulgelände abgestellte Fahrzeuge und Fahrräder übernimmt die Schule keinerlei Haftung.
Konsequenzen bei Regelverstößen sind beispielhaft in der „Verhaltenspyramide“ angeführt. Die Gesamtfassung der Hausordnung mit Anhängen und „Verhaltenspyramide“ ist im Gang vor der Direktion und auf der Homepage unter zdfhausordnung.htm einzusehen. Die Direktion |
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