DEUTSCH (1A 2003/04 bis 8C 2010/11)

 

Auf dieser Seite finden sich Informationen zum Fach Deutsch.
Im folgenden Kasten steht, wie man im Fach Deutsch zu seiner Note kommt:

 


Leistungsbeurteilung im Fach Deutsch – Beurteilungskriterien

I. Allgemeine Grundlagen:

Grundlage der Beurteilung der Leistungen im Fach Deutsch sind die Leistungsbeurteilungsverordnung und das Schulunterrichtsgesetz. Die Notengebung erfolgt vor allem gemäß § 18 SchUG (1-3):

§ 18 SchUG (1)
Die Beurteilung der Leistungen der Schüler in den einzelnen Unterrichtsgegenständen hat der Lehrer durch Feststellung der Mitarbeit der Schüler im Unterricht sowie durch besondere in die Unterrichtsarbeit eingeordnete mündliche, schriftliche und praktische oder nach anderen Arbeitsformen ausgerichtete Leistungsfeststellungen zu gewinnen. Maßstab für die Leistungsbeurteilung sind die Forderungen des Lehrplanes unter Bedachtnahme auf den jeweiligen Stand des Unterrichtes.

§ 18 SchUG (2)
Für die Beurteilung der Leistungen der Schüler sind folgende Beurteilungsstufen (Noten) zu verwenden: Sehr gut (1), Gut (2), Befriedigend (3), Genügend (4), Nicht genügend (5). ...

§14 Leistungsbeurteilungsverordnung - Beurteilungsstufen (Noten)
...
(2) Mit "Sehr gut" sind Leistungen zu beurteilen, mit denen der Schüler die nach Maßgabe des Lehrplanes gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben in weit über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllt und, wo dies möglich ist, deutliche Eigenständigkeit beziehungsweise die Fähigkeit zur selbstständigen Anwendung seines Wissens und Könnens auf für ihn neuartige Aufgaben zeigt.
(3) Mit "Gut" sind Leistungen zu beurteilen, mit denen der Schüler die nach Maßgabe des Lehrplanes gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben in über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllt und, wo dies möglich ist, merkliche Ansätze zur Eigenständigkeit beziehungsweise bei entsprechender Anleitung die Fähigkeit zur Anwendung seines Wissens und Könnens auf für ihn neuartige Aufgaben zeigt.
(4) Mit "Befriedigend" sind Leistungen zu beurteilen, mit denen der Schüler die nach Maßgabe des Lehrplanes gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben in den wesentlichen Bereichen zur Gänze erfüllt; dabei werden Mängel in der Durchführung durch merkliche Ansätze zur Eigenständigkeit ausgeglichen.
(5) Mit "Genügend" sind Leistungen zu beurteilen, mit denen der Schüler die nach Maßgabe des Lehrplanes gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben in den wesentlichen Bereichen überwiegend erfüllt.
(6) Mit "Nicht genügend" sind Leistungen zu beurteilen, mit denen der Schüler nicht einmal alle Erfordernisse für die Beurteilung mit "Genügend" (Abs. 5) erfüllt.

§ 18 SchUG (3)
Durch die Noten ist die Selbstständigkeit der Arbeit, die Erfassung und die Anwendung des Lehrstoffes, die Durchführung der Aufgaben und die Eigenständigkeit des Schülers zu beurteilen.

II. Besonderes:

Folgende Leistungen werden im Fach Deutsch als Beurteilungsgrundlagen herangezogen:

- Die Herstellung themen- und normgerechter Texte, die in Inhalt, Ausdruck, Grammatik und Rechtschreibung (incl. Zeichensetzung) den Anforderungen entsprechen (v. a. Schularbeiten)

- Die pünktliche Überarbeitung aller vom Lehrer beanstandeten Mängel (Verbesserungen)

- Die rechtzeitige Erfüllung aller im Unterricht erteilten Arbeitsaufträge (z.B. Erbringen von Hausübungen – auch Leseaufträgen -, Schulübungen incl. ev. Diktate; jeweils mit Verbesserungen ev. Fehler)

Vorbereitung und Durchführung von Referaten oder Vorträgen auswendig gelernter Texte in angemessener Form, wenn dies verlangt wird

Die Herstellung sog. Semesterarbeiten gemäß den ausgehändigten 12 Kriterien (nur Oberstufe)

Die (mündliche) Mitarbeit während der Unterrichtszeit (inkludiert pünktliches und regelmäßiges Erscheinen, Stundenwiederholungen, aktive Teilnahme durch Zuhören oder Mitmachen, Unterlassung unterrichtsfremder Tätigkeiten, Beibringen der Unterrichtsmaterialien und -unterlagen etc.)

- Mündliche Prüfungen, wenn sie vom Lehrer angeordnet oder vom Schüler verlangt werden

(Bezieht sich auf alle Teilbereiche des Deutschunterrichts: Kommunikation und Präsentation, Textgestaltung, Sprachbetrachtung, Literaturwissenschaft, Medienkunde etc.)

(Copyright © 2003 T. Knob)

 

Und hier gibt es statistisches Material zu den bisherigen Beurteilungen:

Schularbeitsstatistik - Unterstufe (einstündig):

Schularbeiten - 1A
(Schülerzahl 31)
1 2 3 4 5 ø-Note Ges.-Wortanzahl ø-Wortanzahl ø-Fehler ø-Fehlerquotient
 1. Schularbeit (15.10.) 8 1 10   6   6 3,03 5880 190  8,3 23
 2. Schularbeit (12.11.) 5 2   6   8 10 3,25 5960 192  9,8 20
 3. Schularbeit (17.12.) 4 7   7 11   2 3,00 6830 220  8,7 25
 4. Schularbeit (10.3.) 4 5   9   7   5 3,13 6900 230  9,0 25
 5. Schularbeit (28.4.) 4 5    7   6   8 3,33 7610 254 11,1 23

 

Schularbeiten - 2A
(Schülerzahl 28/27)
1 2 3 4 5 ø-Note Ges.-Wortanzahl ø-Wortanzahl ø-Fehler ø-Fehlerquotient
 1. Schularbeit (18.10.)  8 1 9 6 4 2,71 6080 217 8,3 26
 2. Schularbeit (17.11.)  4 4 7 8 5 3,21 7310 261 9,6 27
 3. Schularbeit (11.4.)  3 2 7 9 6 3,48 5900 219 9,7 23
 4. Schularbeit (23.5.) 10 5 5 7 0 2,33 7470 277 6,4 43

 

Schularbeiten - 3A
(Schülerzahl 29)
1 2 3 4 5 ø-Note Ges.-Wortanzahl ø-Wortanzahl ø-Fehler ø-Fehlerquotient
 1. Schularbeit (14.10.) 5 6  6 9 2 2,89 7120 254 8,4 30
 2. Schularbeit (6.12.) 8 5 12 4 0 2,41 9950 343 8,2 42
 3. Schularbeit (21.3.) 7 4  7 5 4 2,81 9200 341 9,9 34
 4. Schularbeit (28.4.) 6 3 11 4 3 2,45 8910 330 9,8 34

 

Schularbeiten - 4A
(Schülerzahl 29)
1 2 3 4 5 ø-Note Ges.-Wortanzahl ø-Wortanzahl ø-Fehler ø-Fehlerquotient
 1. Schularbeit (14.10.) 10 7  4 3 4 2,43   9910 354 9,8 36
 2. Schularbeit (7.12.)  9 6  3 6 5 2,72 10670 368 9,2 40
 3. Schularbeit (22.3.) 10 8  4 4 2 2,29 10060 359 6,4 57
 4. Schularbeit (24.5.)  8 3  6 9 2 2,78 10220 365 7,8 47

 

Schularbeitsstatistik - Oberstufe (ab 3./5C zweistündig; 3./8C dreistündig):

Schularbeiten - 5C
(Schülerzahl 24)
1 2 3 4 5 ø-Note Ges.-Wortanzahl ø-Wortanzahl ø-Fehler ø-Fehlerquotient
 1. Schularbeit (17.10) 3 8 8 3 2 2,71 11290 470  9,2 51
 2. Schularbeit (3.12) 8 5 6 2 3 2,46 10790 450  7,1 63
 3. Schularbeit (12.3.) 6 6 5 5 2 2,63 15620 651  9,6 71
 4. Schularbeit (7.5.) 3 5 6 6 4 3,13 16440 685 11,1 62

 

Schularbeiten - 6C
(Schülerzahl 21)
1 2 3 4 5 ø-Note Ges.-Wortanzahl ø-Wortanzahl ø-Fehler ø-Fehlerquotient
 1. Schularbeit (3.12.) 5 3 8 1 4 2,81 15830 754 11,6 65
 2. Schularbeit (11.3.) 4 4 8 4 1 2,71 15630 744 9,3 80
 3. Schularbeit (6.5.) 7 2 7 3 2 2,57 17140 816 8,9 92

 

Schularbeiten - 7C
(Schülerzahl 19)
1 2 3 4 5 ø-Note Ges.-Wortanzahl ø-Wortanzahl ø-Fehler ø-Fehlerquotient
 1. Schularbeit (23.11.) 6 3 3 4 3 2,74 13500 711 9,2 77
 2. Schularbeit (22.3.) 5 2 7 4 1 2,68 16540 871 8,3 105
 3. Schularbeit (17.5.) 4 7 2 4 2 2,63 13560 714 7,1 100

 

Schularbeiten - 8C
(Schülerzahl 21/20)
1 2 3 4 5 ø-Note Ges.-Wortanzahl ø-Wortanzahl ø-Fehler ø-Fehlerquotient
 1. Schularbeit (11.10.) 3 4 4 6 3 3,10 15040  752  9,6  80
 2. Schularbeit (3.12.) 6 4 6 3 2 2,57 16960  808  8,0 101
 3. Schularbeit (7.3.) 5 3 7 2 3 2,75 20180 1009 10,6  95

(Positivrekorde - Negativrekorde)

Maturastatistik (fünfstündig)

 Maturaarbeiten (4.5.) 5 7 4 2 0 2,16 25850 1436 6,0 239

 

Um Missverständnissen vorzubeugen: Die Grundlage der Beurteilung einer Schularbeit besteht nicht ausschließlich in ihrer Länge sowie der Anzahl der schwerwiegenden Verstöße gegen die Sprach- und Schreibrichtigkeit. (Darüber hinaus sind Ausdruck, Inhalt / Themengerechtigkeit entscheidend. Die letztgenannten Kriterien sind im Gegensatz zu Fehler- und - gerundeter - Wortanzahl statistisch nicht darstellbar.)

Jahresnoten - Unterstufe:

Jahresnoten
2003/04 (1A)

Sg:
7

G:
11

Bf:
7

Gg:
6

Ng:
0

ø-Note 2,39

Jahresnoten
2004/05 (2A)

Sg:
 8

G:
7

Bf:
6

Gg:
6

Ng:
0

ø-Note 2,37

Jahresnoten
2005/06 (3A)

Sg:
9

G:
10

Bf:
3

Gg:
7

Ng:
0

ø-Note 2,28

Jahresnoten
2006/07 (4A)

Sg:
12

G:
6

Bf:
3

Gg:
8

Ng:
0

ø-Note 2,24

Jahresnoten - Oberstufe:

Jahresnoten
2007/08 (5C)

Sg:
7

G:
7

Bf:
4

Gg:
4

Ng:
2

ø-Note 2,46

Jahresnoten
2008/09 (6C)

Sg:
6

G:
5

Bf:
8

Gg:
1

Ng:
0

ø-Note 2,20

Jahresnoten
2009/10 (7C)

Sg:
7

G:
3

Bf:
4

Gg:
5

Ng:
0

ø-Note 2,37

Jahresnoten
2010/11 (8C)

Sg:
6

G:
6

Bf:
4

Gg:
4

Ng:
0

ø-Note 2,30

(Positivrekorde - Negativrekorde)

 

Zum Schluss noch einige Links
zu im Deutschunterricht der Unterstufe entstandenen Projekten:

Ä Radiosendung der 1a ("Nahtstellenproblematik"; 2004)

Ä Sagenbuch der 2a ("Griechische Götter- und Heldensagen, Neue Folge"; 2005)

Ä Klassenzeitung der 3a ("Pimp your brain"; 2005)

Ä Teilnahme der 3a am Unterstufenschulprojekt ("Fortsetzung folgt"; 2006)

Ä Internetprojekt der 4a ("Wie das bei mir mit dem Lesen war ..."; 2007)

 

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