Informationen der Direktion |
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| Auf dieser Seite können Sie
die von der Direktion in unregelmäßigen Abständen
herausgegebenen Elternbriefe nachlesen. Und hier geht es zurück zu der Seite des Direktors. |
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| Liebe
Eltern! Um das Zusammenleben zu erleichtern und einen möglichst reibungslosen Ablauf des Schulbetriebs zu ermöglichen, möchte ich Ihnen zu Beginn des Schuljahres einige Informationen bzw. Regelungen bekannt geben. In den großen Pausen nach der 2. und 4. Stunde darf bei trockenem Wetter der Außenbereich vor den Schuleingängen und der Schulhof benützt werden Die Schüler/innen können in allen Pausen beim Buffet Speisen und Getränke kaufen. In der Schule sind Getränkeautomaten aufgestellt, die den SchülerInnen in allen Pausen, auch am Nachmittag, zur Verfügung stehen. Das Schulhaus ist ab 7.30 geöffnet, die Schüler/innen dürfen aber erst ab 7.45 in die Garderobe und in die Klassen. Wenn der Unterricht erst ab einer späteren Stunde beginnt, darf das Schulhaus erst mit Beginn der vorangehenden Pause betreten werden. Nach Beendigung des Vormittagsunterrichts müssen die Schüler/innen, die nicht für die Nachmittagsbetreuung angemeldet sind, das Schulhaus verlassen. Es ist nicht möglich, dass sich SchülerInnen ohne Erlaubnis ohne Aufsicht im Schulhaus aufhalten. Die Professor/innen stehen in ihren Sprechstunden (diese werden mit dem endgültigen Stundenplan bekannt gegeben) für Gespräche zur Verfügung. Für telefonische Kontaktaufnahme mit Professor/innen bitte nicht im Sekretariat, sondern im Konferenzzimmer 368 25 39 Dw.23 oder 28 anrufen! Krankmeldungen von SchülerInnen: Wenn die Krankheit voraussichtlich länger als drei Tage dauern wird, sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, dies der Schule mitzuteilen (auch telefonisch möglich). Sobald Ihr Kind wieder die Schule besucht, ist eine schriftliche Entschuldigung beim Klassenvorstand abzugeben. Freistellung vom Unterrichtsbesuch: 1 Tag kann vom Klassenvorstand bewilligt werden. Freistellungen bis zu einer Woche können von der Direktion bewilligt werden. Freistellungen, die länger als eine Woche dauern, werden bei schulpflichtigen Schüler/innen vom Landesschulinspektor behandelt und werden in der Regel nur einmal in der Unterstufe bewilligt. Bitte jeweils ein kurzes schriftliches Ansuchen stellen, in dem Sie die Notwendigkeit der Freistellung begründen. Diese Möglichkeit zur Freistellung ist nicht für Urlaubsreisen gedacht. Die Schüler/innen haben in der Unterstufe immer ein Mitteilungsheft mitzuführen, wo Stundenplanänderungen und andere wichtige Informationen eingetragen werden. Bitte nehmen Sie jeden Tag Einsicht! Sie werden ersucht mitzuwirken, dass die SchülerInnen ihren Pflichten nachkommen, den Unterricht regelmäßig und pünktlich besuchen sowie dafür notwendige Materialien und Unterlagen wie Hefte, Bücher u.a. mitnehmen. Zu Beginn jedes Semesters wird für die Schularbeitsfächer ein Schularbeitskalender erstellt, den Sie durch Ihre Unterschrift zur Kenntnis nehmen. Die korrigierten Schularbeiten werden nach spätestens einer Woche zurückgegeben. Die SchülerInnen müssen eine Verbesserung machen und unmittelbar danach die Schularbeitshefte wieder bei den Professor/innen abgeben. Ebenso müssen Tests nach Einsichtnahme wieder abgegeben werden. Die Schüler/innen sollen nach Möglichkeit keine Wertgegenstände und keine größeren Geldbeträge in die Schule mitnehmen oder in der Klasse zurücklassen. Die Schule kann für verschwundene Gegenstände keine Haftung übernehmen. Mobiltelefone dürfen während des Unterrichts nicht benützt werden und sind abzuschalten bzw. so einzustellen, dass sie kein akustisches Signal geben. Ich hoffe, Ihnen einige nützliche Informationen gegeben zu haben und wünsche Ihnen und Ihren Kindern ein erfolgreiches Schuljahr! Mit herzlichen Grüßen |
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